PV-Einspeisung
Wie Sie mit Ihrer Photovoltaikanlage das Netz unterstützen und dabei profitieren
Die Einspeisung von Solarstrom ins öffentliche Netz ist ein zentraler Aspekt beim Betrieb einer Photovoltaikanlage. Sie ermöglicht es, nicht nur den eigenen Energiebedarf nachhaltig zu decken, sondern auch überschüssig produzierten Strom zu vergüten. Doch wie funktioniert die PV-Einspeisung genau, und was müssen Anlagenbetreiber wissen, um davon zu profitieren?
Der Weg zur Netzeinspeisung
Um Solarstrom ins Netz einzuspeisen, benötigen Sie eine netzgekoppelte PV-Anlage. Diese besteht aus Solarzellen, einem oder mehreren Wechselrichtern und Schutzvorrichtungen. Vor der Inbetriebnahme ist ein Liefervertrag mit Ihrem Netzbetreiber sowie die Auswahl eines geeigneten Netzanschlusspunktes erforderlich. Zudem ist ein saldierender Zähler (oft ein Smart Meter) nötig, um die eingespeiste Energiemenge zu erfassen und dafür entlohnt zu werden.
Optionen der Einspeisung: Volleinspeisung vs. Überschusseinspeisung
- Volleinspeisung: Hierbei wird der gesamte von der PV-Anlage produzierte Strom ins Netz eingespeist, was sich anbietet, wenn Sie tagsüber wenig Strom verbrauchen und eine hohe Vergütung erhalten.
- Überschusseinspeisung: Diese Option wird gewählt, wenn nur der nicht selbst verbrauchte Solarstrom ins Netz eingespeist wird. Sie ist besonders sinnvoll, um den Eigenverbrauch zu maximieren und gleichzeitig von Vergütungen für den eingespeisten Überschuss zu profitieren.
Kapazitäten und Vergütungen
Prinzipiell gibt es keine Obergrenze für die Einspeisung ins Netz, solange die entsprechenden Kapazitäten vorhanden sind. Die Einspeisevergütung variiert je nach Energieversorger und kann zwischen fünf und 50 Cent pro kWh liegen. Eine interessante Option bietet die OeMAG, die überschüssigen Solarstrom gegen Vergütung zum Marktpreis abnimmt.
Auszahlung der Einspeisevergütung
Die Auszahlung der Vergütung erfolgt in der Regel am letzten Tag des Folgemonats. Je nach Zählertyp (Lastprofilzähler oder synthetisches Lastprofil) basiert die Berechnung des auszuzahlenden Betrags auf der tatsächlich eingespeisten Strommenge oder auf der Basis der letzten Jahresendabrechnung.